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Kündigungsschreiben erstellen
🇩🇪 Geltungsbereich: Deutschland (BGB § 622 / § 623)

Kündigung in der Probezeit: 2 Wochen Frist, Rechte & Muster

Eine Kündigung in der Probezeit unterliegt nach § 622 Abs. 3 BGB einer verkürzten Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigung kann an jedem beliebigen Kalendertag ausgesprochen werden und muss nicht zum 15. oder Monatsende erfolgen. Erfahren Sie hier alle Fristen, Sonderregeln und erstellen Sie Ihr Musterschreiben direkt online.

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Gesetzliche Frist
4 Wochen zum 15. / Monatsende

Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB für Arbeitnehmer. In der Probezeit: 2 Wochen zu jedem Tag.

Formvorschrift
Zwingende Schriftform (§ 623)

Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp ist nach § 125 BGB absolut nichtig. Eigenhändige Unterschrift erforderlich.

Rechtsansprüche
Zeugnis & Resturlaub

Rechtsanspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis (§ 109 GewO) sowie finanzielle Urlaubsabgeltung (§ 7 BUrlG).

Meldepflicht
3 Tage (Arbeitsagentur)

Arbeitsuchendmeldung nach § 38 SGB III muss spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung erfolgen, um Sperrzeiten zu vermeiden.

Welche Frist gilt in der Probezeit nach § 622 Abs. 3 BGB?

Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen (14 Kalendertagen) gekündigt werden. Wichtig: Die Kündigung ist an keinen festen Stichtag gebunden – sie endet exakt 14 Tage nach Zugang der Kündigung.

Gilt die 2-Wochen-Frist auch am letzten Tag der Probezeit?

Ja! Geht die Kündigung am allerletzten Tag der vereinbarten Probezeit (z. B. am 30. Juni bei Probezeit bis 30. Juni) zu, genügt dennoch die 2-wöchige Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis endet dann zwar zwei Wochen nach Ablauf der Probezeit, die Kündigung selbst ist aber fristgerecht wirksam.

Braucht man einen Kündigungsgrund in der Probezeit?

Weder Arbeitnehmer noch Arbeitgeber müssen bei einer ordentlichen Kündigung während der Probezeit einen Grund angeben. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift erst nach 6 Monaten ununterbrochener Betriebszugehörigkeit.

Besonderer Kündigungsschutz gilt auch in der Probezeit!

Vorsicht für Arbeitgeber: Bestimmte Schutzvorschriften gelten ab dem ersten Arbeitstag:

  • Mutterschutz (§ 17 MuSchG): Eine schwangere Mitarbeiterin darf auch in der Probezeit grundsätzlich nicht gekündigt werden.
  • Schwerbehinderung: Der Sonderkündigungsschutz nach SGB IX greift erst nach 6 Monaten, das Benachteiligungsverbot (AGG) gilt jedoch ab Tag 1.
  • Betriebsrat (§ 102 BetrVG): Ist ein Betriebsrat vorhanden, muss er auch bei einer Probezeitkündigung vorab angehört werden.

Schriftform ist zwingend (§ 623 BGB)

Auch in der Probezeit muss die Kündigung zwingend in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift zugehen. E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder SMS sind null und nichtig.

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB im Überblick

Betriebszugehörigkeit / Status Gesetzliche Frist Rechtsgrundlage & Gültigkeit
Probezeit (maximal 6 Monate) 2 Wochen zu beliebigem Tag § 622 Abs. 3 BGB – Beide Parteien
Grundkündigungsfrist (bis 2 Jahre) 4 Wochen zum 15. oder Monatsende § 622 Abs. 1 BGB – Arbeitnehmer & Arbeitgeber
2 Jahre Betriebszugehörigkeit 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB – Gesetzlich für AG
5 Jahre Betriebszugehörigkeit 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB – Gesetzlich für AG
10 Jahre Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB – Gesetzlich für AG
20 Jahre Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats § 622 Abs. 2 Nr. 7 BGB – Gesetzlich für AG

Rechtssicher kündigen in 4 Schritten (DIN 5008 & BGB)

1

Kündigungsfrist exakt ermitteln

Prüfen Sie Arbeitsvertrag und Tarifvertrag auf abweichende Fristen. Als Fallback gilt die gesetzliche Frist des § 622 BGB.

2

Kündigungsschreiben nach DIN 5008 erstellen

Formulieren Sie ein eindeutiges Schreiben mit Austrittstermin, Hilfsklausel („hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“) und Zeugnisanforderung.

3

Ausdrucken und eigenhändig unterschreiben

Drucken Sie das Dokument aus und unterzeichnen Sie eigenhändig mit Füller oder Kugelschreiber. Digitale Signaturen genügen § 623 BGB nicht.

4

Nachweisbar zustellen & Arbeitsagentur informieren

Persönlich mit Empfangsbekenntnis übergeben oder per Einwurf-Einschreiben versenden. Binnen 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit melden.

Häufige Fragen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen (14 Kalendertage). Vertraglich kann im Arbeits- oder Tarifvertrag eine längere Frist vereinbart sein.

Nein, 6 Monate sind die gesetzliche Höchstgrenze nach § 622 Abs. 3 BGB. Kürzere Probezeiten (z. B. 3 Monate) sind zulässig.

Da die Kündigungsfrist in der Probezeit nur 2 Wochen beträgt, müssen Sie sich innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Kündigung arbeitsuchend melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

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